Führerschein Begleitendes Fahren ab 17 Jahren
Durch die Phase des Begleiteten Fahrens sollen Fahranfänger die Möglichkeit bekommen, unter Aufsicht einer Begleitperson zusätzliche Fahrpraxis zu bekommen, bevor sie alleine fahren dürfen. Ziel der Maßnahme ist die Senkung der Unfallbelastung der jungen Fahrer.
Bei bestandener Fahrerlaubnisprüfung wird eine Bescheinigung ausgestellt, die mit einer Einverständniserklärung für jede ausgewählte Begleitperson bei der Fahrerlaubnisbehörde / Bürgeramt vorzulegen ist.
Zu beachten ist:
- Die begleitende Person muss das 30. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens fünf Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B sein
- Die begleitende Person darf max. 3 Punkte im Verkehrszentralregister beim Kraftfahrt-Bundesamt eingetragen haben
- Die begleitende Person darf max. 0,5 Promille haben
- Die Prüfbescheinigung ist nur in Deutschland gültig und muss stets gemeinsam mit dem Personalausweis mitgeführt werden
- Mit Vollendung des 18. Lebensjahres entfällt die Verpflichtung der Begleitung und es erfolgt die Zusendung des Kartenführerscheins.
Falls Sie noch weitere Fragen zu begleitenden Fahren haben oder Sie sich anmelden wollen, rufen Sie uns an, wir beantworten gerne Ihre Fragen! Wir freuen uns auch jederzeit über Ihren Besuch in unseren Niederlassungen in Reichenbach, Plochingen, Hochdorf und Ebersbach/Roßwälden.
