Fahrschule Fahrion

Führerschein-Klasse C

- Die Führerschein-Klasse C kann mit dem 18. Lebensjahr erworben werden

- Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder) mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5t und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg)

- auch Kraftomnibusse im Inland ohne Fahrgäste bis 7,5t zulässiger Gesamtmasse - gegebenenfalls mit Anhänger -, wenn die Fahrten lediglich zur Überprüfung des technischen Zustandes des Fahrzeugs oder der Überführung an einen anderen Ort dienen

- der Einsatz in der gewerblichen Güterbeförderung unter 21 Jahren ist nur bis 7,5t zGM. einschl. eines Anhängers zulässig

- der Vorbesitz der Führerschein-Klasse B ist notwendig

- befristet auf 5 Jahre, danach Feststellung der Eignung durch Vorlage der Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung und augenärztliches Zeugnis oder entsprechende ärztliche Bescheinigung (erneute Feststellung der Eignung nach jeweils 5 Jahren)

- eingeschlossen ist die Führerschein-Klasse C1

 

Zu weiteren Lkw-Führerschein-Fragen stehen wir Ihnen gerne telefonisch zur Verfügung oder besuchen Sie uns in einer unserer Niederlassungen in Reichenbach, Hochdorf, Plochingen oder Ebersbach/Roßwälden.