Führerschein-Klasse C1
Die Führerschein-Klasse C1 kann mit dem 18. Lebensjahr erworben werden.
Da die Führerschein-Klasse B für Pkw und Lkw auf höchstens 3.500 kg zulässige Gesamtmasse beschränkt wurde, schließt die Führerschein-Klasse C1 die Lücke zwischen 3.500 kg und 7.500 kg, ohne das gleich die in Ausbildung und Prüfung umfangreichere Klasse C erworben werden muss.
- Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder) mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5t aber nicht mehr als 7,5t und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg)
- auch Kraftomnibusse im Inland ohne Fahrgäste bis 7,5t zulässiger Gesamtmasse - gegebenenfalls mit Anhänger -, wenn die Fahrten lediglich zur Überprüfung des technischen Zustandes des Fahrzeugs oder der Überführung an einen anderen Ort dienen
- der Einsatz in der gewerblichen Güterbeförderung unter 21 Jahren ist nur bis 7,5t zGM. einschl. eines Anhängers zulässig
- befristet bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres, danach Feststellung der Eignung durch Vorlage der Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung und augenärztliches Zeugnis oder entsprechende ärztliche Bescheinigung (erneute Feststellung der Eignung nach jeweils 5 Jahren)
- der Vorbesitz der Führerschein-Klasse B ist notwendig
- es sind keine weiteren Führerschein-Klassen eingeschlossen
Zu weiteren Lkw-Führerschein-Fragen stehen wir Ihnen gerne telefonisch zur Verfügung oder besuchen Sie uns in einer unserer Niederlassungen in Reichenbach, Hochdorf, Plochingen oder Ebersbach/Roßwälden.
