Führerschein-Klasse CE
- Die Führerschein-Klasse CE kann mit dem 18. Lebensjahr erworben werden
- Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Führerschein-Klasse C und einem Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse
- der Einsatz in der gewerblichen Güterbeförderung unter 21 Jahren ist nur bis 7,5 t zGM. einschl. eines Anhängers zulässig
- der Vorbesitz der Klasse C ist notwendig
- befristet auf 5 Jahre, danach Feststellung der Eignung durch Vorlage der Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung und augenärztliches Zeugnis oder entsprechende ärztliche Bescheinigung (erneute Feststellung der Eignung nach jeweils 5 Jahren)
- eingeschlossen sind die Klassen BE, C1E, T sowie D1E bei Vorbesitz der Klasse D1 und DE bei Vorbesitz von Klasse D
Zu weiteren Lkw-Führerschein-Fragen stehen wir Ihnen gerne telefonisch zur Verfügung oder besuchen Sie uns in einer unserer Niederlassungen in Reichenbach, Hochdorf, Plochingen oder Ebersbach/Roßwälden.
