Motorrad-Führerschein Klasse A beschränkt (ab 18 Jahre)
Die Motorrad-Führerschein Klasse A (beschränkt) kann mit 18 Jahren erworben werden und wird unbefristet ausgestellt. Nach zweijährigem Besitz dieser Klasse erfolgt ohne Antrag der Aufstieg in die unbeschränkte Motorrad-Führerschein Klasse A. Eine Änderung des Führerscheins ist dazu nicht erforderlich.
- Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h, beschränkt auf eine Nennleistung nicht mehr als 25 kW und einem Verhältnis von Leistung / Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW / kg
- kein Vorbesitz eines Führerscheins notwendig
- eingeschlossen sind die Klassen A1 und M
Für weitere Fragen zu Ihrem Motorrad-Führerschein stehen wir Ihnen gerne telefonisch zur Verfügung.
