Motorrad-Führerschein Klasse A unbeschränkt (ab 25 Jahre)
Die Motorrad-Führerschein Klasse A (unbeschränkt) wird unbefristet erteilt. Vorraussetzung für den unbeschränkten Motorradführerschein ist jedoch die Vollendung des 25. Lebensjahres. Alternativ kann jedoch mit 18 Jahren die Klasse A (beschränkt) erworben werden. Nach zweijährigem Besitz dieser Klasse erfolgt automatisch der prüfungsfreie Aufstieg in die Klasse A (unbeschränkt). Eine Änderung des Führerscheins ist dazu nicht erforderlich. Wer allerdings zwischen dem 23. und 25. Lebensjahr die Klasse A (beschränkt) erworben hat und die zwei Jahre bis zum automatischen Aufstieg in die Klasse A (unbeschränkt) nicht abwarten möchte, kann durch eine praktische Ausbildung und Prüfung ab seinem 25. Geburtstag die Klasse A (unbeschränkt) erwerben.
- Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h
- kein Vorbesitz eines Führerscheins notwendig
- eingeschlossen sind die Klassen A1 und M
Für weitere Fragen zu Ihrem Motorrad-Führerschein stehen wir Ihnen gerne telefonisch zur Verfügung.
