Kraftrad Klasse A1 (ab 16 Jahre)
Die Kraftrad Klasse A1 kann mit 16 Jahren erworben werden und wird unbefristet ausgestellt. Bis zum 18. Lebensjahr dürfen jedoch nur Leichtkrafträder mit einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h geführt werden. Ab dem 18. Lebensjahr dürfen Leichtkrafträder ohne Geschwindigkeitsbegrenzung geführt werden. Eine Änderung des Führerscheins ist dann nicht erforderlich. Der Aufstieg ist ausbildungs- und prüfungsfrei.
- Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm, eine Nennleistung von nicht mehr als 11 kW (Leichtkrafträder), bis zu 18. Geburtstag gedrosselt auf max. 80 km/h Höchstgeschwindigkeit. Danach darf das Kraftrad offen gefahren werden.
- kein Vorbesitz eines Führerscheins notwendig
- eingeschlossen ist die Klasse M
Zu weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne telefonisch zur Verfügung!
