Kleinkraftrad Klasse M (ab 16 Jahre)
Die Kleinkraftrad Klasse M beinhaltet Kleinkrafträder mit max. 50 ccm und 45 km/h Höchstgeschwindigkeit. Durch den Einigungsvertrag und die Übergangsbestimmungen der Fahrerlaubnis-Verordnung gibt es insgesamt vier verschiedene Typen im Sinne der Klasse M, unter anderem die so genannte „Schwalbe“, die bauartbestimmt für 60 km/h ausgelegt ist und trotzdem noch mit der Klasse M gefahren werden darf.
- Zweirädrige Kleinkrafträder (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor von nicht mehr als 50 ccm) und Fahrräder mit Hilfsmotor (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor von nicht mehr als 50 ccm, die zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrrädern aufweisen)
- kein Vorbesitz eines Führerscheins notwendig
- es sind keine weiteren Klassen eingeschlossen
Die praktische Fahrprüfung wird in der Regel auf Automatikfahrzeugen abgelegt. Nach Erteilung der Fahrerlaubnis kann dann auch ein Fahrzeug mit mechanischer Schaltung gefahren werden.
Zu weiteren Kleinkraftrad-Fragen stehen wir in unserer Fahrschule gerne persönlich oder telefonisch zur Verfügung!
