Erste Hilfe Kurs
Ab sofort muss bei jeder Erweiterung einer Fahrerlaubnis eine Bescheinigung über einen Erste-Hilfe-Kurs vorgelegt werden, sofern beim Ersterwerb lediglich die frühere Bescheinigung über einen Kurs „Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort“ (LSMU) vorlag. Die Neuregelung gilt für alle Erweiterungen, also auch z. B. für die Erweiterung einer Fahrerlaubnis der Klasse B auf die Klasse A.
Diese Bestimmung trat am 19. März 2019 in Kraft.
Quelle: https://www.flvbw.de/
Solltet Ihr Interesse an einem Erste-Hilfe Kurs haben könnt ihr über folgende Homepage gehen
dort findet Ihr die aktuellen Termine.