B196 (125 ccm)
Mindestalter:
25 Jahre
Vorbesitz:
Klasse B seit mind. 5 Jahren
Theorie:
4 x 90 Minuten klassenspezifischen Theorieunterricht
Praxis:
5 x 90 Minuten Grundausbildung (Übungsstunden)
Sollte die Fähigkeit zum Führen eines Leichtkraftrades nach den geforderten 5 Mindeststunden nicht erreicht sein, werden nach Rücksprache mit dem Fahrlehrer weitere Fahrstunden benötigt. Diese werden separat abgerechnet.
Prüfung:
keine Prüfungen
Führerscheinantrag:
1 Biometrisches Passbild
1 Teilnahmebescheinigung der Fahrschule
- Da es sich um eine Erweiterung der Klasse B mit der nationalen Schlüsselziffer 196 handelt, wird die Klasse nur in Deutschland anerkannt. Im Ausland wird diese nicht akzeptiert!
- Kein Aufstieg nach 2 Jahren auf A2 möglich!